Satzung des OWFC Stars

§ 1 Name

Der Offizielle Werder-Fanclub Stars ist in Ganderkesee ansässig, Clubgaststätte ist der Gasthof Menkens, Schierbroker Str. 75, 27777 Ganderkesee.

Wir sind ein Fanclub des Sportvereins Werder Bremen,  für den der Spaß bei Fußballstadionbesuchen und gemeinsamen TV-Übertragungen unseres Lieblingsvereins im Vordergrund steht. Wir sind kein Club der eine politische Richtung oder radikale Einstellung hat. Eine politische Einstellung kann jeder für sich haben, sie spielt aber bei uns im Club keine Rolle.

§ 2 Mitgliedschaft

Einer für Alle – Alle für Einen! Bei uns gibt es keine Hierarchie, sondern nur das „WIR“ zählt.

Es gibt nur eine Mitgliedschaftsform bei uns. Neumitglieder zahlen im Eintrittsjahr zeitanteilig 2,00 Euro monatlich ab dem Eintrittsmonat bis zum Jahresende. Diese Summe ist unmittelbar nach Beantragung der Mitgliedschaft auf das Clubkonto zu überweisen. Die Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis erfolgt erst nach der Gutschrift auf dem Konto.

Für Schüler, Studenten und sonstige Auszubildende ab dem Beginn des 17. Lebensjahrs (also ab dem 16. Geburtstag)  beträgt der Monatsbeitrag 1,00 Euro.

Ab dem 04.03.2010 gilt: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16 Lebensjahr sind beitragsfrei.
Der künftige Jahres-Mitgliedbeitrag von 12,00 bzw. 24,00 Euro ist jeweils bis zum 15. Januar auf das Clubkonto zu überweisen.
Als Nachweis der Mitgliedschaft gilt der jeweilige Überweisungs-Beleg.

Jedes Mitglied hat Stimmrecht mit einer Stimme, Gründungsmitglieder sind bei Pattsituationen mit 2 Stimmen stimmberechtigt, um eine Entscheidung herbeiführen zu können. Bei zu treffenden Entscheidung gilt die einfache Mehrheit. Gruppenentscheidungen mit Mehrheitsbeschluss sind von allen Mitgliedern, auch von den bei der Wahl nicht anwesenden, uneingeschränkt zu akzeptieren.
Das Stimmrecht gilt nur bei persönlicher Anwesenheit bei den entsprechenden Abstimmungen.

Pflicht heißt, ich gebe mein bestes für unseren Fanclub. Somit bringe ich mich mit aller Kraft ein, wenn ich mal nicht dabei bin ist es halt so.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Fanclub. Die Austrittserklärung ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten.
Der Austritt ist nur zum Schluss einer Fußballsaison Stichtag 31.05. oder zum Jahresende möglich. Er kann jedoch auch fristlos mit sofortiger Wirkung erklärt werden; in jedem Falle bleibt jedoch die Verpflichtung zur Zahlung des Fanclubbeitrages für das laufende Kalenderjahr bestehen, es erfolgt keine (zeit-)anteilige Erstattung des geleisteten Jahresbeitrages.

Ein Ausschluss durch die Mitgliederversammlung kann nur in nachstehend bezeichneten Fällen erfolgen:
a.) wegen groben Verstosses gegen die Zwecke des Fanclubs
b.) wegen schwerer Schädigung des Ansehens oder der Belange des Fanclubs
c.) bei Nichtzahlung des Clubbeitrages trotz Mahnung.

Der Ausschluss ist dem Mitglied mitzuteilen. Einspruch kann binnen 14 Tagen erhoben werden. Die Mitgliederversammlung hat dann endgültig über den Ausschluss des Mitglieds zu entscheiden.

§ 3 Organisation

Unser Fanclub hat einen Vorstand, der sich um die Belange seiner Mitglieder kümmert. Dieser wird einmal im Jahr zur Hauptversammlung von den Mitgliedern mit Stimmrecht neu gewählt. Gründungsmitglieder werden immer einen Teil des Vorstandes bilden.
Der Vorstand besteht aus Gründungsmitgliedern / 1. Vorsitzenden / stellvertretender Vorsitzender / Kassenwart, wobei auch eine Person mehrere Ämter einnehmen kann.
Bei Gründung des Clubs übernimmt den Posten des 1. Vorsitzenden Werner Deutschmann, stellvertretender Vorsitzender wird Jochen Teuteberg. Beide Ämter werden zunächst kommissarisch geführt, bis mindestens 20 Mitglieder vorhanden sind. Danach erfolgt eine entsprechende Wahl in der ersten offiziellen Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand (hier insbesondere dem Kassenwart) ist in der jährlich stattfindenden Hauptversammlung nach Prüfung der Einnahmen und der Ausgaben durch die Mitglieder Entlastung zu erteilen.
Der Bestand des clubeigenen Bankkontos wird spätestens zum Ende eines jeden Quartals im Internet veröffentlicht.

§ 4 Zahlungen

Mitgliedsbeiträge werden vorschüssig für ein Jahr erhoben und sind bis zum 15. Januar auf das Vereinskonto zu überweisen. Eine pünktliche Zahlung ist unerlässlich, um eine korrekte Jahresplanung zu gewährleisten.
Bei Verzug von Zahlungen kommt es zu einer Strafe, diese wird durch die Mitglieder per Abstimmung und kreativen Vorschlägen bestimmt (es gibt extrem peinliche Dinge, denen man mit pünktlicher Zahlung aus dem Weg gehen kann).

§ 5 Wirtschaftliche Zwecke

Der Fanclub ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die clubinterne Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Im Klartext, alles Geld was Ihr bezahlt wird ordentlich verrechnet. Alles was zum Ende eines Jahres übrig bleibt, wird mit den Mitgliedern bei einer gemeinsamen Party ausgegeben oder auf das neue Jahr vorgetragen, insbesondere wenn Anschaffungen geplant sind (Vereins-T-Shirts oder sonstiges). Auch hier entscheidet eine Mitgliederversammlung.

§ 6 Beschlüsse

Alle Beschlüsse der Mitgliedsversammlungen werden protokolliert und auf der Vereinshomepage zum Nachlesen eingestellt.

§ 7 Vermögensverwaltung

Kontovollmacht für das Bankkonto haben der 1. Vorsitzende und der Kassenwart uneingeschränkt alleine. Es werden sodann 2 weitere Mitglieder gewählt, die gemeinsame Kontovollmacht erhalten.

§ 8 Inkrafttreten

Als offizieller Gründungstag des Clubs gilt der 10. Juli 2009.

Unsere Bankverbindung:

Fabian Mucker "OWFC"

Oldenburgische Landesbank AG
IBAN:  DE15 2802 0050 2165 2458 00
BIC-Code: OLBODEH2XXX